Geh hinaus auf die Landstraßen und an die Zäune und nötige sie hereinzukommen, dass mein Haus voll werde. Jesus Christus (die Bibel, Lukas 14,23b)
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Dienstag, 30. Juni 2015
Mittwoch, 10. Juni 2015
Was ist die Beichte ?
Darf jeder Beichten?
Der Empfänger des Bußsakramentes ist jeder getaufte Christ, der Sünden begangen hat. Jeder getaufte Christ! Ein Ungetaufter kann das Bußsakrament nicht empfangen. Warum nicht? Er besitzt nicht die Inkorporation in Christus. Er ist kein Christusgehöriger. Er hat nicht die Züge Jesu, die ihm in der Taufe eingeprägt werden, und die Taufe ist nun einmal die janua sacramentorum – das Tor, das Eingangstor in die sakramentale Welt. Ohne den Empfang der Taufe ist der Empfang eines anderen Sakramentes ausgeschlossen, auch der des Bußsakramentes. Nur ein Getaufter kann das Bußsakrament empfangen.
Wer ist
der Spender der Beichte?
Die Vollmacht zur Sündenvergebung wird dem Priester übertragen bei der Priesterweihe. Da werden eigens bestimmte Worte vom weihenden Bischof ausgesprochen, die auf die Übertragung der Sündenvergebungsvollmacht Bezug nehmen. Aber um Sünden tatsächlich zu vergeben, genügt die bei der Weihe übertragene Gewalt nicht. Sie werden erstaunen, wenn ich das sage, denn die meisten Gläubigen wissen nicht, daß zur Spendung des Bußsakramentes nicht nur Weihegewalt, sondern auch Jurisdiktionsgewalt notwendig ist. Der eben geweihte Priester hat noch keine volle Sündenvergebungsgewalt, und der laisierte Priester hat keine Sündenvergebungsgewalt mehr, weil bei ihm die Jurisdiktionsgewalt, die zur Sündenvergebung notwendig ist, noch nicht bzw. nicht mehr vorhanden ist. Es muß also dem Priester, der wirksam das Bußsakrament verwalten soll, auch noch eine Ordnungsgewalt übertragen werden, die wir Jurisdiktion nennen, die ihm erst die Untergebenen verschafft, an denen er dann kraft seiner Weihegewalt die Lossprechung vollziehen kann. In Notfällen ergänzt die Kirche die fehlende Jurisdiktionsgewalt. Wenn ein Priester sich von seinem heiligen Beruf entfernt hat und in eine Lage gerät, wo kein anderer Priester vorhanden ist, und jemand ihn bittet, die Lossprechung zu vollziehen, da überträgt die Kirche für diesen Notfall, für diesen gefährlichen Notfall, dem abtrünnigen Priester die Jurisdiktionsgewalt, um gültig die Lossprechung vornehmen zu können.
Wie
viele und welche Dinge sind erfordert, um eine gute Beichte abzulegen?
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Um eine gute
Beichte abzulegen, sind fünf Dinge erforderlich:
1. Gewissenserforschung; 2. Reue über die Sünden; 3. Guter Vorsatz; 4. Sündenbekenntnis; 5. Buße |
Was ist die Gewissenserforschung?
Die Gewissenserforschung geschieht dadurch, dass man sich nach vorherigem andächtigem Gebet (besonders zum Heiligen Geist) die Sünden seit der letzten gültig abgelegten Beichte in Erinnerung ruft, die man in Gedanken, Worten und Werken, durch Unterlassung gegen die Gebote Gottes, gegen die Vorschriften der Kirche und gegen die Pflichten des eigenen Standes begangen hat.
Der Beichtspiegel dient dabei als Gedächtnisstütze und ist
ein Hilfsmittel zur Gewissensbildung.
Hier der:
Was ist
die Reue ?
Es gibt zwei Arten von Reue: die vollkommene Reue oder Liebesreue und die unvollkommene oder Furchtreue.Die vollkommene Reue ergibt sich aus der vollkommenen Gottesliebe, die unvollkommene Reue aus der unvollkommenen Gottesliebe. Wann ist die Gottesliebe unvollkommen? Nun, wenn die Motive, Gott zu lieben, schwächer sind. Auf diese Atrt von Liebe lassen sich die anderen übernatürlichen Beweggründe zurückführen, um deretwillen wir die Sünde meiden, meiden wollen, zu meiden beabsichtigen, wenn wir also die Sünde als einen Schaden für uns ansehen, weil wir dadurch die Seele befleckt und Strafe verdient haben. Das sind die gewöhnlichsten und häufigsten Motive der unvollkommenen Reue. Wir haben die Häßlichkeit der Sünde erkannt, die uns die seelische Schönheit nimmt, und wir haben die Strafe vor Augen, die wir dafür verdient haben, denn Sünden verdienen Strafe. Derjenige, der sündigt, handelt sich damit Strafe von Gott ein. Es gibt Sündenstrafen, zeitliche, hier oder im Fegfeuer abzubüßende, und ewige Sündenstrafen; die Verdammnis, das ist die ewige Sündenstrafe. Und davor scheuen wir natürlich zurück, und das ist die unvollkommene Reue, die auf die Häßlichkeit der Sünde und auf die dafür verwirkte Strafe blickt. Die Furcht vor der Strafe ist ein Motiv der unvollkommenen Reue.Wir können also mit unvollkommener Reue zur heiligen Beichte gehen. Es ist ein Lehrsatz, daß für das Bußsakrament die unvollkommene Reue genügt. Der lateinische Ausdruck heißt attritio, unvollkommene Reue, im Unterschied von der contritio, der vollkommenen Reue. Natürlich sollen wir nach der vollkommenen Reue streben. Natürlich sollen wir uns bemühen, Gott um seiner selbst willen zu lieben, aber wer es noch nicht fertigbringt, der sei beruhigt; seine Beichte ist gültig, die Lossprechung wird empfangen, wenn er wenigstens mit unvollkommener Reue zu diesem heiligen Sakrament schreitet.
Was ist
der gute Vorsatz ?
Wer die Sünde verabscheut, der muß natürlich ohne weiteres auch die
Absicht haben, sie nicht mehr zu tun. Denn wie sollte er sie
verabscheuen und gleichzeitig den Willen haben, sie wieder zu
begehen? Also mit der Reue ist der Vorsatz notwendig verbunden.
Eine Reue ohne Vorsatz ist keine wahre Reue. Ein Büßer, der zur Beichte
ginge ohne Vorsatz, würde die Lossprechung ungültig empfangen.
Worauf muß sich der Vorsatz richten? Er muß sich darauf richten,
alle schweren Sünden zu meiden, ohne Ausnahme. Er darf keine
ausnehmen. Er muß sich von allen schweren Sünden nicht nur für die
Vergangenheit abwenden, sondern auch für die Zukunft. Er muß sich
vornehmen, alle schweren Sünden zu meiden. Wenn jemand durch lange
Erfahrung weiß, daß er, wenn er einmal ein Glas Alkohol genossen
hat, kein Halten mehr kennt, sondern sich sinnlos betrinkt, dann muß
er das eine Glas Alkohol meiden; das ist die Gelegenheit, die er
meiden muß. Die Mittel, die man anwenden muß, sind verschieden je
nach der Sünde. Wer weiß, daß er bei seinen Erzählungen regelmäßig
zu Übertreibungen, zu Lügen kommt, der muß weniger sprechen. Das
Mittel, um diese Sünde zu überwinden, liegt darin, daß er weniger
redet. Der Mensch hat zwei Ohren und einen Mund. Das ist ein Zeichen
dafür, daß er mehr hören als reden soll. Also die Probe auf die
Echtheit des Vorsatzes sind das Meiden der Gelegenheit und das
Anwenden der notwendigen Mittel.
Und
wie ist es mit der Wiedergutmachung?
Die Sünde kann man nicht mehr ungeschehen machen. Ein Ereignis der
Vergangenheit läßt sich nicht mehr aufheben. Es ist eine
Tatsache, und es bleibt eine Tatsache. Was verändert werden kann,
ist vor allem die Vergebung der Schuld, die mit dieser Tatsache
verknüpft ist. Und noch etwas anderes; man kann nämlich die
Auswirkungen der Sünde, die in der Vergangenheit liegt,
beseitigen. Bei vielen Sünden ist es möglich, den Schaden, den die
Sünde angerichtet hat, wiedergutzumachen. Wenn ich
beispielsweise jemanden an der Ehre gekränkt, ihm unzulässig
schwere Verfehlungen zugeschrieben habe, die er nicht begangen
hat, dann muß ich jenen, denen ich diese Verleumdungen vorgetragen
habe, die Wahrheit aufdecken. Die Kirche hat die Pflicht zur
Wiedergutmachung in früheren Zeiten, in besseren Zeiten, als
sie heute sind, sehr ernst genommen. Wenn z.B. ein theologischer
Schriftsteller ein kirchenfeindliches, ein zersetzendes Buch
geschrieben hatte, dann wurde er nicht eher losgesprochen, als bis
er den Entschluß gefaßt hatte, die Bücher soweit wie möglich
zurückzukaufen. Er konnte also beträchtliche Summen hinlegen, um
diesen schädlichen Lesestoff wieder in seine Hand zu bekommen.
Oder um ein anderes Beispiel zu erwähnen: Im 18. Jahrhundert
regierte in Frankreich König Ludwig XV., der Vielgeliebte, wie er
hieß. Er war ein Mann, der Dutzende oder vielleicht gar Hunderte von
Frauen verbraucht hat. Als er zum Sterben kam, hat ihm der
Beichtvater ein Schuldbekenntnis vor ganz Frankreich (seine Taten
waren bekannt) abverlangt. Und das hat der König getan. Er hat ein
Schreiben verfaßt, das von den Kanzeln aller französischen
Kirchen verlesen wurde, in dem er seine Schuld bekannte, sein
Bedauern aussprach und die Gläubigen um Verzeihung bat für das,
was er auch ihnen durch sein schuldhaftes Leben angetan hatte. So
ernst hat man in früheren Zeiten die Reue und die aus der Reue
fließende Pflicht zur Wiedergutmachung genommen.
Wir alle sollten jeden Tag Reue erwecken. Der Abend ist der geeignete
Zeitpunkt, zu dem wir ein Reuegebet sprechen sollten. Als Kinder
haben wir ein schönes Gebet gelernt. Es lautet: „O mein Gott und Herr,
alle Sünden meines ganzen Lebens sind mir leid von Grund meines
Herzens, weil ich dadurch verdient habe, von dir, meinem gerechten
Richter, zeitlich oder ewig gestraft zu werden, weil ich dir, meinem
größten Wohltäter, so undankbar gewesen bin, besonders aber weil
ich dich, den unendlich guten Gott, dadurch beleidigt habe. Ich nehme
mir ernstlich vor, mein Leben zu bessern und nicht mehr zu sündigen.
O Jesus, gib mir deine Gnade dazu!“
Was sollen wir Bekennen?
Wir sollen bekennen alle schweren Sünden
nach Art, Zahl und Umständen. Die läßlichen Sünden sind nicht
notwendig im Bekenntnis zu nennen. Aber es ist nützlich, erlaubt
und heilsam, auch die läßlichen Sünden zu bekennen, wer von uns kann mit hundertprozentiger
Sicherheit sagen, wo die läßliche Sünde aufhört und wo die schwere
Sünde beginnt? Weil aber läßliche Sünden und schwere Sünden nicht
leicht zu trennen sind, deswegen empfiehlt es sich, auch die
läßlichen Sünden zu beichten. Außerdem ist die Unterbreitung
aller Sünden unter das Bußgericht das wirksamste Mittel zu ihrer
Überwindung. Wer kleine Sünden nicht ernst nimmt, der wird bald in
großen Sünden enden.
Was ist das
Sündenbekenntnis ?
Die Sünden sind also nach Art, Zahl und artändernden Umständen zu bekennen. Natürlich muß der Pönitent durch sein Bekenntnis dem Beichtvater die Gewißheit verschaffen, daß er disponiert, d.h. vorbereitet ist, um die Sünden recht zu erkennen, recht zu verabscheuen und recht zu bekämpfen. Zur Disposition gehören die Reue, der Vorsatz und der Wiedergutmachungswille. Um die Sünden recht zu erkennen, sind manchmal Beichtspiegel hilfreich. Beichtspiegel sind Sündenverzeichnisse, die in den Gebetbüchern abgedruckt sind. Es gibt gute und weniger gute Beichtspiegel. Der Beichtspiegel im „Gotteslob“ gehört zu den weniger guten, weil da wichtige Sünden fehlen. Man kann sich nach den zehn Geboten oder auch in anderer Weise erforschen, etwa, indem man die Sünden gegen Gott, gegen den Nächsten und gegen sich selbst in dreifacher Weise gruppiert.
Welche Hindernisse, welche Widerstände
gibt es gegen das Beichten?
Welche Schwierigkeiten erheben sich dagegen? An erster Stelle
erwähne ich die protestantische Polemik. Seit über vierhundert
Jahren rennt der Protestantismus gegen das Bußsakrament an. Er
hat ja die verpflichtende Einzelbeichte abgeschafft und sucht sie
jetzt auch den Katholiken zu verleiden, vor allem, wo Katholiken
mit Protestanten zusammenleben, etwa in einer Mischehe, da suchen
viele Protestanten ihrem katholischen Gatten das
Beichtinstitut madig zu machen. Das ist einer der Gründe, weswegen
dem Bußsakrament Schwierigkeiten entgegenstehen. Ein zweiter
Grund ist falsche Erziehung. Man darf niemals – niemals! – einem
Kinde, das einen Fehler macht, sagen: „Das mußt du beichten!“ Das ist
ein ganz schwerer Fehler, wenn man das einem Kinde sagt. Das
Beichtinstitut ist kein Erziehungsmittel für das Wohlverhalten
in der Familie. Das ist eine heilige und geheime Sache zwischen Gott
und seinem Vertreter auf der einen Seite und dem Kind auf der
anderen Seite, aber nicht ein Drohmittel, um ein Kind zum Gehorsam
zu bringen. Falsche Erziehung kann hier verheerende Auswirkungen
haben.
Es gibt auch Ungeschicklichkeiten bei der Darstellung des Bußsakramentes. Nicht jeder Priester, nicht jeder Religionslehrer ist ein guter Pädagoge. Da kann es schon vorkommen, daß einem Kinde in der Darbietung des Bußsakramentes Angst eingejagt wird oder eine falsche Scham erzeugt wird. Es wäre fatal, wenn so etwas geschähe. Natürlich liegt im Bußsakrament, im Beichten selbst eine Verdemütigung. Es ist ja nicht zu bestreiten, daß man seine Sünden einem Menschen bekennt, allerdings einem Menschen, der von Gott beauftragt ist, dieses Bekenntnis entgegenzunehmen. Und das ist eine Verdemütigung, da gibt es nichts zu rütteln. Aber um diese Verdemütigung zu verstehen, läßt sich mehrerlei sagen. Einmal, brauchen wir doch alle jemanden, dem wir unsere Sorgen, Verfehlungen, Nöte und Schwächen anvertrauen. Die meisten Menschen haben zum Glück einen Vertrauten, einen Freund, eine Freundin, denen sie ihre offenen oder geheimen Nöte und Ängste anvertrauen. Und das ist richtig so. Der Mensch soll aussprechen, was ihn bewegt und bedrückt. Damit wird es ihm leichter. Der Freund und die Freundin nimmt teil an seinen Sorgen, an seinen Schwächen, an seinen Kämpfen, an seinen Niederlagen.
Was ist
die Genugtuung oder die sakramentale Buße?
Die Reue schließt den Willen zur Genugtuung in sich. Denn
wer Abscheu hat gegen die Sünde und sie nicht mehr begehen will, der muß auch,
soviel an ihm liegt, darauf bedacht sein, die schlimmen Wirkungen der Sünde
zu beseitigen. Die Sünde selbst ist eine Tat der Vergangenheit, sie ist
nie mehr ungeschehen zu machen. Aber die Folgen, die Auswirkungen, die
Konsequenzen der Sünde kann man häufig korrigieren, und das eben ist Aufgabe
der Genugtuung. Die Genugtuung ist die Wiedergutmachung eines einem
anderen zugefügten Unrechts.
Darum hat sich der Sohn Gottes aufgemacht, um diese Kränkung wiedergutzumachen. Durch sein Leben, Leiden und Sterben hat er Genugtuung geleistet. Doch diese Genugtuung muß auf uns übergehen. Wir müssen uns die Genugtuung Jesu aneignen. Es nützt nichts, wenn man Durst hat, daß in der Ferne ein Strom blinkt, man muß zu dem Wasser eilen und von ihm trinken, um den Durst zu löschen. Ähnlich ist es auch mit der Genugtuung, die Jesus geleistet hat. Die objektive Genugtuung muß subjektiv angeeignet werden.
Wie wird die objektive Genugtuung subjektiv angeeignet? Wir eignen uns die Genugtuung Jesu an, indem wir unsererseits Werke der Genugtuung verrichten. Pflichterfüllung, Werke der Liebe, Gebet, Selbstverleugnung, Geduld im Leiden, das sind Werke der Genugtuung. Und durch diese Werke der Genugtuung kommt gleichsam die Genugtuung Jesu zu uns. Wir ersetzen nicht die Genugtuung Jesu, wir erklären sie auch nicht für unzureichend, sondern wir eignen uns die objektive Genugtuung subjektiv an. Wir erfüllen nur die Absicht Jesu, die er bei seiner Genugtuung hatte, nämlich sie zu allen Menschen dringen zu lassen, damit sie ihrerseits in der Kraft der Genugtuung Jesu Wiedergutmachung leisten können.
Die Genugtuung des Menschen gegenüber Gott sind also die sittlichen Anstrengungen, die im Glauben an Jesus Christus und in Vereinigung mit Jesus Christus und in der Gnade Jesu Christi geleisteten sittlichen Anstrengungen, in der Tat der verletzten Gerechtigkeit und Güte Gottes Genugtuung zu leisten, Wiedergutmachung zu verschaffen. Sittliche Anstrengungen, die aus dem Glauben an Christus und seinem Genugtuungswerk kommen, sittliche Anstrengungen, die in der Gnade verrichtet werden, sittliche Anstrengungen, mit denen wir uns bemühen, der Gerechtigkeit, der verletzten Gerechtigkeit und Güte Gottes genugzutun.
Eine besondere Qualität nehmen unsere Genugtuungswerke an, wenn wir im Bußsakrament eine Buße aufbekommen. Diese Buße, diese Bußwerke, die wir vom Priester auferlegt bekommen, dienen der Genugtuung. Sie sollen Wiedergutmachung für das Gott durch die Sünde zugefügte Unrecht schaffen, soweit das in unserer Kraft steht und soweit das nach dem Sühnewerk Christi noch nötig und möglich ist. Die Bußwerke, die der Priester uns nach Vergebung der Sünden und der ewigen Strafe auferlegt, dienen vor allem der Nachlassung zeitlicher Sündenstrafen, denn das Bußsakrament wirkt anders als die Taufe. Wer getauft wird, dem sind alle Sündenstrafen vergeben, die ewige und die zeitliche Strafe. Wer das Bußsakrament empfängt, würdig empfängt, dem ist die ewige Strafe immer vergeben, aber nicht immer werden die zeitlichen Strafen, die also in der Zeit, entweder hier oder drüben im Reinigungszustand abzubüßenden Strafen vergeben. Zu diesem Zweck hat der Priester das Recht und die Pflicht, Bußwerke aufzuerlegen. Das Konzil von Trient hat gegen die Neuerer des 16. Jahrhunderts definiert: „Der Priester ist berechtigt und verpflichtet, heilsame und angemessene Bußwerke dem Pönitenten aufzuerlegen.“ Heilsame und angemessene! Damit ist die doppelte Richtung angedeutet, der doppelte Zweck genannt, den diese Bußwerke haben. Heilsam, das heißt, sie sollen die Seele heilen, für die Zukunft Sorge tragen, daß die Sünde nicht wiederholt wird. Die Bußwerke werden in der Absicht, die bösen Neigungen im Menschen zu dämpfen und zu überwinden, auferlegt. Die Bußwerke sollen angemessen sein. Das heißt: Sie sind zu bemessen nach den bekannten Sünden.
Die heutige Bußpraxis dieser doppelten Aufgabe nicht in
vollem Umfange gewachsen. Warum nicht? Erstens deswegen, weil die
Bußauflagen allzu milde sind. Mir sagte einmal eine brave Frau: „Es
ist zuviel Güte im Beichtstuhl.“ Sie meinte, die Bußen, die da gegeben
werden, sind lächerlich gering. Und sie hatte wahrscheinlich recht,
da wir wissen, daß die Bußauflagen im Gegensatz zur alten Zeit
heute sehr leicht sind. Es gibt Leute, und ich habe es schon erlebt, die
einem im Bußsakrament sagen: „Geben Sie mir eine schwere Buße auf!“
Oder wenn man schon eine gegeben hat: „Geben Sie mir eine schwerere
Buße auf!“ Sie haben das Gespür, daß ein Mißverhältnis besteht
zwischen dem, was sie angestellt haben, und dem, was sie jetzt durch
Bußwerke wiedergutmachen sollen. Diese Menschen haben ein
rechtes Gefühl für das Verhältnis zwischen Sünde und Strafe, denn
der Priester hat die Pflicht, für schwere Sünden eine schwere Buße
aufzuerlegen und für leichte Sünden eine leichte Buße. Doch
welcher Priester traut sich heute noch, für schwere Sünden eine
schwere Buße aufzuerlegen? Es ist aber seine Pflicht.
Die Schwere der Buße zu bemessen auch nach dem Vermögen des Pönitenten, also nach seiner Kraft, seiner körperlichen und seelischen Kraft, und selbstverständlich muß jeder Priester auch irgendwie Rücksicht nehmen auf den Brauch, wie er nun einmal in der Kirche eingeführt ist, denn sonst würde er die Leute verschrecken und könnte gewiß sein, daß man ihn – er kann sich dagegen nicht wehren – in der Öffentlichkeit brandmarkt und schlecht macht. Aber es besteht – noch einmal – die Pflicht des Priesters, für schwere Sünden eine schwere Buße aufzuerlegen.
Die zweite Schwäche des gegenwärtigen Beichtens liegt darin, daß fast nur Gebetsbußen auferlegt werden. Da kann man sich fragen: Ja, ist das denn überhaupt eine Buße, wenn man mit dem Vater im Himmel sprechen darf? Ist das denn eine Strafe, daß man zum himmlischen Vater sein Herz erheben und ihn anflehen und ihn loben und ihm danken darf? Doch, für uns schon! Für uns, die wir lieber in der Sonne liegen oder vor dem Fernseher sitzen oder den Genüssen des Essens und des Trinkens uns hingeben, für uns ist es eine Buße, wenn wir mit dem Vater im Himmel sprechen müssen. Insofern ist also die Gebetsbuße tatsächlich für uns Menschen geringer Gottesliebe eine Buße, d.h. eine Strafe. Aber freilich, wenn man Gebetsbußen auferlegt, dann sollten sie einen gewissen Umfang annehmen. Mir ist es schon passiert, daß jemand sagte, als ich ihm aufgab, einen Rosenkranz zu beten: „Einen ganzen?“
Aber jetzt kommt noch eine dritte Schwierigkeit. Die Bußen müßten an sich verrichtet werden vor
der Lossprechung. An sich wäre es notwendig, die Bußwerke, die
Strafen, die ein integrierender Bestandteil des Bußsakramentes
sind, gleich nach der Auflage zu verrichten und dann
wiederzukommen und zu sagen: Jetzt habe ich die Werke verrichtet,
jetzt erbitte ich die Lossprechung. Und so ist es jahrhundertelang
in der Kirche gewesen. Im ganzen 1. Jahrtausend wurde die
Bußauflage dem Pönitenten gegeben. Er hatte sie zu verrichten,
und nach der Verrichtung empfing er die Lossprechung. Heute – und
etwa seit dem Jahre 1000 (Burchard von Worms) – begnügt man sich mit der
Zustimmung des Pönitenten zu der Auflegung der Buße. Man vertraut
darauf, daß er auch nach der Lossprechung die Bußauflage
verrichten wird. Und das ist wichtig, denn die Verrichtung der
Bußauflage ist ein Bestandteil des Bußsakramentes. Wer sie nicht
verrichtet, der begeht eine neue Sünde. Man soll sie also gleich,
gewissenhaft und genau verrichten.
Wie lautet die
Lossprechungsformel des Priesters bei der Beichte ?
"Gott, der barmherzige Vater hat durch den Tod und die
Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist
gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir
Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen
des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."
Predigten von Professor May
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